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   LG Hamburg, 22.02.2013 - 318 S 32/12   

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https://dejure.org/2013,13756
LG Hamburg, 22.02.2013 - 318 S 32/12 (https://dejure.org/2013,13756)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22.02.2013 - 318 S 32/12 (https://dejure.org/2013,13756)
LG Hamburg, Entscheidung vom 22. Februar 2013 - 318 S 32/12 (https://dejure.org/2013,13756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hamburg

    § 556 BGB, § 16 Abs 3 WoEigG
    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Gestaltungsspielraum der Gemeinschaft bei Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Transparenz und Bestimmtheit der Kostenverteilung; Geltung des Rückwirkungsverbotes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Beschlusses der Wohnungeigentümerversammlung über die Änderung des Verteilungsschlüssels der von den Eigentümern zu tragenden Kosten u.a. im Hinblick auf die hinreichende Bestimmtheit des Beschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilungsschlüssel: Wie weit geht der Vertrauensschutz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels: Vertrauensschutz? (IMR 2013, 423)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 465
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 318 S 32/12
    Die Änderungskompetenz des § 16 Abs. 3 WEG betrifft auch die Änderung solcher Verteilungsschlüssel, die - wie hier - in einer Teilungserklärung vereinbart worden sind (BGH NZM 2010, 622).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10

    Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 318 S 32/12
    Andernfalls würde die durch das Gesetz ermöglichte Entscheidungsfreiheit unbegründet eingeschränkt werden, so dass ein sachlicher Grund für die Änderung des Verteilungsschlüssels nur in den Grenzen des Willkürverbots zu verlangen ist (BGH, NZM 2011, 514).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 242/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Nachholung der unterbliebenen Entscheidung über die

    Auszug aus LG Hamburg, 22.02.2013 - 318 S 32/12
    Dies wäre lediglich dann der Fall, wenn ein Erfolg der Klage den Klägern oder der Gemeinschaft keinen Nutzen bringen könnte und Auswirkungen auf Folgeprozesse der Wohnungseigentümer untereinander, gegen die Verwaltung oder Dritte mit Sicherheit auszuschließen sind (BGH, ZMR 2012, 796).
  • LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20

    Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen

    Der streitgegenständliche Beschluss über die (generelle) Änderung des Verteilungsschlüssels für die Verwaltergebühren ab der Jahresabrechnung 2018 konnte daher kein gegenläufiges Vertrauen verletzen (vgl. in diesem Sinne auch: LG Hamburg, Urteil vom 22. Februar 2013 - 318 S 32/12, juris Rn. 22; LG Lüneburg, Urteil vom 6. September 2011 - 9 S 30/11, juris Rn. 21).
  • LG Hamburg, 23.01.2019 - 318 S 13/18

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschlusskompetenz der Gesamtgemeinschaft im Rahmen

    Eine wirksame Änderung des bisher geltenden Verteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 16 Abs. 3 WEG setzt voraus, dass aus dem Beschluss hinreichend konkret hervorgeht, dass die Wohnungseigentümer das Bewusstsein hatten, eine Änderung der bisherigen Kostenverteilung für künftige Abrechnungen zu beschließen (BGH, Urteil vom 08.06.2018 - V ZR 195/17, ZMR 2018, 1024, Rn. 18, zitiert nach juris; Urteil vom 11.11.2011 - V ZR 65/11, NJW 2012, 603, Rn. 12, zitiert nach juris; Urteil vom 09.07.2010 - V ZR 202/09, NJW 2010, 2654, Rn. 9, zitiert nach juris; Kammer, Urteil vom 22.02.2013 - 318 S 32/12, Rn. 17, zitiert nach juris).

    Der Beschluss gem. § 16 Abs. 3 WEG über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels muss deutlich erkennen lassen, welche Kosten von der Änderung des Verteilungsschlüssels betroffen sind, wie der Verteilungsschlüssel geändert wird und ab wann die Änderung gelten soll (LG Hamburg, Urteil vom 22.02.2013 - 318 S 32/12, Rn. 17, zitiert nach juris).

  • LG Berlin, 09.09.2015 - 53 S 26/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschluss über rückwirkende Änderung der

    Insoweit fehlte es an einem Abschluss des Wirtschaftsjahres 2013 gemäß der oben näher dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zur entsprechenden Auslegung des Urteils des BGH in NJW 2011, 2202-2204: LG Hamburg, Urteil vom 22.2.2013, 318 S 32/12, zitiert über juris).
  • LG Berlin, 13.08.2013 - 85 S 177/12

    Rückwirkende Änderung des Verteilungsschlüssels unzulässig!

    Die amtsgerichtliche Auffassung teilt auch das Landgericht Hamburg in einer jüngeren Entscheidung, wonach rückwirkend lediglich nicht in bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume eingegriffen werden dürfe, was aber selbst bei einem lediglich bestandskräftigen Wirtschaftsplan noch nicht der Fall sei (vgl. ZMR 2013, 465, 466).
  • AG Hamburg-St. Georg, 19.08.2022 - 980b C 1/22

    Kann Änderung des Verteilingsschlüssels rückwirkend beschlossen werden?

    Das kann etwa der Fall sein, wenn der in der Teilungserklärung festgelegte Schlüssel von Beginn an nicht angewandt worden ist und die nunmehr beschlossene Kostenregelung der jahrelangen Übung in der Gemeinschaft entspricht (vgl. LG Hamburg, ZWE 2013, 453, 454 = ZMR 2013, 465; LG Rostock, ZWE 2021, 287, 290, Rn. 49 = ZMR 2021, 63).
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